IDEA

Angebot · Maschinenverordnung

MVO-GO! Sind Ihre Maschinen startklar für die neue Maschinenverordnung?

Ab dem 20. Jänner 2027 muss jede neu ausgelieferte Maschine der Verordnung (EU) 2023/1230 entsprechen. MVO-GO! prüft eine Maschine oder einen Maschinentyp anhand Ihrer vorhandenen technischen Dokumentation auf Übereinstimmung mit der Verordnung und zeigt Ihnen auf, welche Maßnahmen vor dem Stichtag erforderlich sind.

Anfrage senden

Warum gerade jetzt?

Maßgeblich ist das Inverkehrbringen jedes einzelnen Exemplars. Eine Maschine, die ab dem 20. Jänner 2027 ausgeliefert wird, muss der neuen Verordnung entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn sie bereits früher entwickelt wurde. Änderungen an der Steuerung und an der Software sowie die Abstimmung mit einer notifizierten Stelle erfordern eine entsprechende Vorlaufzeit.

Was wir prüfen

Grundlegende Anforderungen (Anhang III)

Wir vergleichen jede der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen mit Ihrer bestehenden Risikobeurteilung.

Software, Steuerung und Cybersicherheit

Schutz gegen Korrumpierung und Eingriffe, Protokollierung von Eingriffen und Softwareversionen sowie maschinelles Lernen in Sicherheitsfunktionen.

Konformitätsverfahren

Einstufung gemäß Anhang I Teil A und Teil B sowie die Beantwortung der Frage, ob eine interne Fertigungskontrolle ausreicht oder ob eine notifizierte Stelle hinzugezogen werden muss.

Umbau und wesentliche Veränderung

Wir prüfen, ob eine geplante oder bereits durchgeführte Änderung als wesentliche Veränderung gilt und welche Herstellerpflichten sich daraus ergeben.

Betriebsanleitung und Dokumentation

Vorgeschriebene Inhalte, digitale Bereitstellung und Archivierung für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Jede Anforderung wird als „erfüllt“, „teilweise erfüllt“, „offen“ oder „nicht relevant“ bewertet, und jede Bewertung bezieht sich auf die Stelle in Ihrer Dokumentation, an der wir den entsprechenden Nachweis gefunden haben.

Ablauf

  1. 01

    Anfrage

    Senden Sie uns eine Anfrage und beschreiben Sie die Maschinen, um die es geht. Falls Sie ein NDA benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit. Sollte Ihnen noch etwas unklar sein, stellen Sie uns gerne weitere Fragen.

  2. 02

    Antwort

    Wir übermitteln Ihnen Terminvorschläge für ein Erstgespräch. Benötigen wir noch weitere Informationen, teilen wir Ihnen dies in dieser Antwort mit.

  3. 03

    Erstgespräch

    In einem 30-minütigen Videocall erfassen wir die Kernpunkte der Maschine, ihre Varianten und ihre Zielmärkte.

  4. 04

    Unterlagen

    Sie übermitteln uns Ihre technischen Unterlagen in digitaler Form: Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Schaltpläne, Softwareversion und die Liste der angewandten Normen.

  5. 05

    Sichtung

    Wir sichten Ihre Unterlagen kostenlos, um den Umfang einzuschätzen. Ist zusätzlicher Aufwand oder eine Begutachtung vor Ort notwendig, erhalten Sie dafür ein eigenes Angebot per E-Mail. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn Sie diesem Angebot zustimmen.

  6. 06

    Auftragsbestätigung und Rechnung

    Sie erhalten von uns die Auftragsbestätigung und die Rechnung über den Festpreis. Mit dem Zahlungseingang beginnt die Prüfung, die vollständig aus der Ferne erfolgt und innerhalb von zehn Arbeitstagen abgeschlossen ist.

  7. 07

    Prüfung

    Wir prüfen Ihre Unterlagen anhand der Maschinenverordnung: die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus Anhang III, Software, Steuerung und Cybersicherheit, das Konformitätsverfahren, Umbau und wesentliche Veränderung sowie Betriebsanleitung und Dokumentation.

  8. 08

    Bericht

    Sie erhalten den Bericht per E-Mail: eine nach Dringlichkeit sortierte Lückenliste sowie einen Maßnahmenplan mit Terminen und Zuständigkeiten bis zum 20. Jänner 2027.

  9. 09

    Abschlussbesprechung

    Ein 60-minütiges Videogespräch über die Ergebnisse und die Schwerpunkte.

Was der Bericht enthält

  • Eine Lückenliste, in der jede Anforderung eine Bewertung und einen Verweis auf Ihre Unterlagen trägt
  • Ein Maßnahmenplan mit Terminen und Zuständigkeiten bis zum Stichtag
  • Eine Schätzung des Aufwands für jede Maßnahme
  • Eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob eine notifizierte Stelle hinzugezogen werden muss

Für wen ist MVO-GO! gedacht?

  • Hersteller von Maschinen und unvollständigen Maschinen, für die bereits technische Unterlagen vorliegen
  • Unternehmen, deren Maschinen Software für Sicherheitsfunktionen einsetzen oder über Fernzugriff verfügen
  • Betreiber und Dienstleister, die Maschinen umbauen oder nachrüsten

Was es nicht ist

  • Es handelt sich nicht um eine Konformitätsbewertung, und es wird keine Konformitätserklärung ausgestellt.
  • Nicht enthalten sind Inspektionen oder Messungen vor Ort. Sind sie notwendig, erhalten Sie dafür ein eigenes Angebot.
  • Die Umsetzung ist nicht enthalten, sie ist Gegenstand eines eigenen Auftrags.

Wie geht es danach weiter?

Der Bericht bildet die Grundlage für einen Umsetzungsauftrag. Wir konzipieren die Änderungen, überarbeiten die Risikobeurteilung und erstellen die technische Dokumentation. Wenn Sie den Auftrag zur Umsetzung innerhalb von drei Monaten erteilen, rechnen wir Ihnen den vollen Preis von MVO-GO! darauf an.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen müssen wir übermitteln?
Wir benötigen die Risikobeurteilung, die Betriebsanleitung, die Konformitätserklärung, die Schaltpläne, die Softwareversion und die Liste der angewandten Normen, alles in digitaler Form.
Warum ist es nicht notwendig, dass Sie bei uns vor Ort sind?
Für die Prüfung genügen Ihre technischen Unterlagen, denn wir prüfen sie anhand der Verordnung und der harmonisierten Normen. Offene Fragen klären wir per Videocall. Zeigt die Sichtung, dass eine Begutachtung vor Ort notwendig ist, erhalten Sie dafür ein eigenes Angebot einschließlich Anreise. Nach der bezahlten Begutachtung führen wir MVO-GO! durch.
Ersetzt MVO-GO! eine rechtliche Prüfung?
Nein. MVO-GO! ist eine technische Prüfung und keine Rechtsberatung. Wir prüfen die Übereinstimmung Ihrer Unterlagen mit der Verordnung und den harmonisierten Normen. Die Verantwortung für die Konformitätserklärung liegt weiterhin bei Ihnen als Hersteller.
Was kostet eine weitere Maschine?
Eine weitere Maschine derselben Baureihe kostet im Rahmen derselben Bestellung ab 1.450 € netto.
Wie kann diese Leistung zum Festpreis angeboten werden?
Der Festpreis bezieht sich auf Einzelmaschinen üblichen Umfangs. Ist Ihre Maschine so umfangreich, dass daraus ein erheblich größerer Aufwand folgt, erhalten Sie nach der kostenlosen Sichtung ein Angebot per E-Mail. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn Sie diesem Angebot zustimmen. Inhaltliche Ergebnisse enthält erst der Bericht.

Los geht’s mit MVO-GO!

Teilen Sie uns bitte so viele Informationen über die zu prüfende Maschine wie möglich mit. Wir melden uns innerhalb von zwei Arbeitstagen bei Ihnen.

MVO-GO! Prüfung Ihrer Maschine anhand der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 | IDEA